Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beyond HP GMBH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEYOND HP GMBH
- GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden, falls nicht anders in den einzelnen Fällen vereinbart, integrierender Bestandteil des voranstehenden Vertrages, welcher mit der BEYOND HP GmbH in Folge „BEYOND“ genannt, schriftlich oder über den Internetauftritt telematisch abgeschlossen wurde.ª
- VERTRAGSGEGENSTAND. VERTRAGSABSCHLUSS.
BEYOND ist ein Unternehmen, welches dem Kunden Leistungen, wie beispielsweise Coachings, Kurse, Workshops oder Seminare, in den Bereichen Fitnesstraining und Ernährungsberatung anbietet. Im Falle eines schriftlichen Vertragsabschlusses, kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblattes, in den Räumlichkeiten der BEYOND unterzeichnet. Im Falle des Vertragsabschlusses über die Homepage der BEYOND, akzeptiert der Kunde durch das Klicken auf die Taste „Akzeptiert mit Zahlungsverpflichtung“ oder dergleichen das entsprechende Angebot der BEYOND. Im Anschluss übermittelt BEYOND an den Kunden eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Vertragsinformationen.
- LEISTUNGSUMFANG.
Der Kunde hat Anspruch auf das schriftlich oder online vereinbarte Leistungsangebot laut Vertragsdeckblatt. Der Vertrag ist persönlich und nicht an Dritte abtretbar. Jeweils ausschließlich ergänzt wird das Angebot um die Nutzung des Umkleideraumes und der sanitären Anlagen am Trainingsort vor und nach der jeweiligen Trainingseinheit. Der Kunde kann den gesamten Trainingsbereich laut vereinbartem Leistungsumfang nutzen, dies jeweils von 15 Minuten vor bis 15 Minuten nach der jeweiligen Trainingseinheit. Die Bestimmungen laut den letzten beiden Sätzen gelten nicht für das Online-Fitnesstraining.
3.1 Leistungsumfang Fitnesstraining.
Vor Beginn des ersten Trainings werden die Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden besprochen. Diese Besprechung erfolgt auch auf Grundlage eines vom Trainer der BEYOND durchgeführten Funktions- und Fitnesstests, für dessen Ergebnis und Auswertung die BEYOND gegenüber dem Kunden keine Haftung übernimmt. Dieser Test ist von jedem Kunden, mit Ausnahme der Teilnehmer an einem Gruppentraining oder an einem Probetraining, verpflichtend vor seiner ersten Trainingseinheit laut abgeschlossenem Vertrag bei BEYOND vorzunehmen. Der Test ist entgeltlich. Darüber hinaus werden beim genannten Gespräch die Art, sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Kunden besprochen. Ebenso werden dem Kunden die Funktionsmechanismen der Geräte beim Trainingsort gezeigt und ihm die notwendigen Anleitungen für die richtige Nutzung der Trainingsgeräte gegeben. Sollten neue Trainingsgeräte hinzukommen, wird BEYOND den Kunden darüber informieren und ihm die entsprechenden Anweisungen für die Nutzung geben. Die Nutzung der Geräte, sowie die Durchführung aller vom Kunden ausgeführten Übungen, erfolgt unter dessen ausschließlicher Verantwortung, bzw., im Falle von Minderjährigen, unter der ausschließlichen Verantwortung dessen Erziehungsberechtigten, sowie der Person, die ihn begleitet. Der Kunde hält sich bei der Ausführung der Übungen und der Nutzung der Trainingsgeräte an die Anweisungen des Trainers der BEYOND. Nur eine korrekte Ausführung der Übungen, bzw. Nutzung der Geräte, garantiert ein sicheres Training. Der Kunde und die Person, die ihn im Falle eines Minderjährigen begleitet, verpflichten sich, die Hausordnung und die Anweisungen zur korrekten Nutzung und Ausübung zu respektieren und einzuhalten. Auf jeden Fall verpflichtet sich der Kunde, die Geräte nicht zu nutzen, bzw. die Übungen nicht vorzunehmen, wenn er diese nicht kennt und/oder außerstande ist, diese korrekt zu nutzen bzw. auszuführen. Entsprechende Informationen können ausschließlich von ausgebildeten und von BEYOND hierfür ermächtigten Personen gegeben werden. BEYOND weist den Kunden darauf hin, dass für das Erlernen der korrekten Technik für die Ausführung der Übungen und die richtige Nutzung der Geräte am Trainingsort es notwendig ist, sich an einen Trainer der BEYOND zu wenden. BEYOND haftet jedenfalls nicht für die unsachgemäße Ausführung der Übungen und Nutzung der Trainingsgeräte, wobei unter unsachgemäßer Ausführung und Nutzung nicht nur jene im Widerspruch zu den gegebenen Anleitungen und zur Hausordnung zu verstehen sind, sondern auch jene, welche für den Gesundheitszustand und die körperliche Verfassung des Kunden unangemessen sind.
Im Besonderen umfasst das Angebot der BEYOND folgende Leistungen im Bereich des Fitnesstrainings:
- Leistungsumfang Personaltraining- und Coaching:
Das Personaltraining und –coaching beinhaltet eine individuelle Beratung und Betreuung des Kunden im Bereich Fitnesstraining und Ernährung. Der vom Kunden gewählte Trainer/Coach der BEYOND gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den genannten Trainer. Im Rahmen des Erstgespräches laut Artikel 3.1 werden zwischen dem Kunden und Trainer/Coach der BEYOND die Ziele und die Modalitäten des Trainings und des Coachings festgelegt, dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden. Die Gestaltung der einzelnen Einheiten obliegt dem Trainer/Coach. Eine Trainings- bzw. Coachingeinheit dauert 60 Minuten. Die längeren Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Die Trainingseinheiten finden, je nach Vereinbarung, an den Trainingsorten der BEYOND oder in den Räumlichkeiten des Kunden statt. Die Festlegung der Termine und des Entgeltes für die einzelnen Einheiten erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine seitens des Kunden werden 50 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben.
3.1.2 Leistungsumfang Gruppentraining:
Ein Gruppentraining beinhaltet mehrere Fitnesstrainingseinheiten, welche wöchentlich, grundsätzlich in darauffolgenden Wochen, am selben Tag, zur selben Uhrzeit und am selben Trainingsort abgehalten werden. Eine Einheit dauert 60 Minuten. Die Anzahl der Einheiten eines Gruppentrainings wird mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist und jedenfalls vor Beginn der ersten Einheit auf der Homepage der BEYOND bekanntgegeben. BEYOND steht die alleinige Festlegung und Abänderung des Trainingstages, der -zeit und des -ortes, sowie die Auswahl des Trainers der BEYOND und die Gestaltung der Trainingseinheiten zu. BEYOND behält sich insbesondere das Recht vor, die Gruppentrainings in den Monaten von April bis Oktober im Freien abzuhalten. Sollte aufgrund der meteorologischen Bedingungen nach dem alleinigen Ermessen der BEYOND eine oder mehrere Einheit(en) nicht im Freien abgehalten werden können, wird BEYOND die Trainingseinheit(en) anstelle dessen an einem anderen Trainingsort, bzw. über ein Online-Training, abhalten. Die Abhaltung der entsprechenden Einheit an einem anderen Trainingsort oder online ersetzt jeglichen Anspruch des Kunden auf Vertragsrücktritt, Rückerstattung des Entgeltes und/oder Leistung einer Entschädigung/eines Schadensersatzes. Die Trainingsmodalitäten, bzw. deren Abänderungen, werden auf der Homepage der BEYOND mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist veröffentlicht oder dem Kunden direkt (z.B. über E-Mail) mitgeteilt. Für das Online Training gelten, insofern vereinbar, die Bestimmungen laut Art. 3.2. Der Kunde ist an das Gruppentraining, welches auf dem Vertragsdeckblatt beschrieben ist, sowie an dessen Modalitäten, letztere, wie oben beschrieben, etwaig abgeändert, gebunden.
3.1.3 Leistungsumfang Training in den Zentren der BEYOND in Bozen
Nach der Anzahl der wöchentlichen Trainingseinheiten des Kunden im jeweiligen Trainingszentrum der BEYOND in Bozen (Homebase) unterscheiden sich vier Modelle, welche alternativ vom Kunden gewählt werden können:
󠅨 Starter (bis zu einer Trainingseinheit pro Woche);
󠅨 Essential (bis zu zwei Trainingseinheiten pro Woche);
󠅨 Advanced (bis zu drei Trainingseinheiten pro Woche);
󠅨 Expert (bis zu fünf Trainingseinheiten pro Woche).
Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Auf Grundlage des vereinbarten Modells laut Vertragsdeckblatt, kann der Kunde die entsprechenden wöchentlichen Einheiten entweder im Trainingszentrum in Bozen absolvieren. Die vereinbarten Einheiten gelten jeweils für eine Kalenderwoche und können nicht außerhalb dieses Zeitraums absolviert werden. Nimmt der Kunde somit innerhalb einer Kalenderwoche die vereinbarte Anzahl der Einheiten nicht in Anspruch, so verwirkt sein Recht auf den entsprechenden Trainingsanspruch; Einheiten können so beispielsweise auch nicht in der darauffolgenden Kalenderwoche nachgeholt werden. Die Festlegung der Öffnungszeiten der Trainingszentren, sowie der Zeiten und Modalitäten, einschließlich der Trainerwahl und der Trainingseinhalte, der einzelnen Einheiten obliegt ausschließlich der BEYOND. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Trainingszentren der BEYOND geschlossen. Sollten aufgrund dessen die Einheiten laut vereinbartem Trainingsmodell nicht vom Kunden absolviert werden können, so verliert er den Anspruch auf diese und kann sie auch nicht nachholen. Ebenso hat er keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt, Rückerstattung eines Entgeltes oder einer anderweitigen Entschädigung bzw. eines Schadensersatzes. BEYOND behält sich das Recht vor, jeweils bis zu 10 Tage im von BEYOND jährlich festzulegenden Zeitraum vom 01.08. bis 31.08., bzw. vom 22.12. bis 07.01. des darauffolgenden Jahres, die Trainingszentren in Bozen zu schließen und verpflichtet sich für die entsprechenden Zeiträume ein Online-Alternativleistungsangebot in Form von Online-Training-Videos und/oder Online-Live-Trainings dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Diese Form der Kompensierung absorbiert und ersetzt jeglichen Anspruch des Kunden, insbesondere einen Anspruch auf Vertragsrücktritt, Rückerstattung des Entgeltes und/oder Leistung einer Entschädigung/eines Schadensersatzes.
Mit Abschluss eines Vertrages mit dem Leistungsangebot „Training im Zentrum (Base)“ erhält der Kunde für die entsprechende Vertragsdauer Zugang zum Onlineportal von BEYOND. Das Programm ist für den Kunden entweder über die Homepage der BEYOND oder über die gleichnamige mobile Anwendungssoftware (App) zugänglich. Lediglich über diese App kann der Kunde die Einheiten laut dem vertraglich festgelegten Leistungsmodell in einem der beiden Trainingszentren in Bozen buchen. Die Buchung kann grundsätzlich bis zum Beginn der jeweiligen Einheit gebucht werden. Die Stornierung der Buchung, hingegen, hat bis zu 2 Stunden vor dem jeweiligen Trainingsbeginn zu erfolgen, bei sonstigem Verlust des Anspruches auf die besagte Trainingseinheit in der entsprechenden Woche. Ebenso hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Entgeltes oder einer anderweitigen Entschädigung bzw. eines Schadensersatzes. BEYOND behält sich auf jeden Fall das Recht vor, die Trainingsmodalitäten und –zeiten, sowie die Trainerwahl, frei zu gestalten und dem Kunden das entsprechende Trainingsangebot über den Terminplan des Onlineportals mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist bekannt zu geben.
3.1.4 Probetraining
Ein Probetraining beinhaltet die unentgeltliche Teilnahme des Kunden an einer Trainingseinheit des Leistungsangebots „Training in den Zentren der BEYOND“ in einer der beiden Trainingszentren der BEYOND in Bozen. Die zu absolvierende Einheit wird von BEYOND ausgesucht.
- Leistungsangebot Online-Fitnesstraining.
Das Online-Trainingsangebot beinhaltet entweder einzelne Trainingseinheiten oder ein Trainingspaket mit mehreren Einheiten, welche für den Kunden über die Homepage der BEYOND und/oder über die sozialen Medien zugänglich sind. Die Festlegung der Trainingspreise, -zeiten und -modalitäten, einschließlich der Trainerwahl und der Trainingseinhalte, der einzelnen Einheiten, sowie die Wahl des Übertragungskanals, obliegt ausschließlich der BEYOND. Die Durchführung aller vom Kunden ausgeführten Übungen, einschließlich der Nutzung von etwaigen Trainingsgeräten, erfolgt unter dessen ausschließlicher Verantwortung, bzw., im Falle von Minderjährigen, unter der ausschließlichen Verantwortung dessen Erziehungsberechtigten. Der Kunde hält sich bei der Ausführung der Übungen und der Nutzung der Trainingsgeräte an die Anweisungen des Trainers der BEYOND. Der Kunde verpflichtet sich, die Anweisungen zur korrekten Nutzung und Ausübung zu respektieren und einzuhalten. Auf jeden Fall verpflichtet sich der Kunde die Übungen nicht vorzunehmen, bzw. etwaige Trainingsgeräte nicht zu nutzen, wenn er diese nicht kennt und/oder außerstande ist, diese korrekt zu nutzen bzw. auszuführen. BEYOND haftet jedenfalls nicht für die unsachgemäße Ausführung der Übungen und Nutzung der Trainingsgeräte, wobei unter unsachgemäßer Ausführung und Nutzung nicht nur jene im Widerspruch zu den gegebenen Anleitungen des Trainers der BEYOND zu verstehen sind, sondern auch jene, welche für den Gesundheitszustand und die körperliche Verfassung des Kunden unangemessen sind.
3.3 Leistungsangebot Ernährungsberatung.
Die Ernährungsberatung beinhaltet eine individuelle Beratung und Betreuung des Kunden im Bereich Ernährung. Der vom Kunden gewählte Coach der BEYOND gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den genannten Coach. Im Rahmen eines Erstgespräches werden zwischen dem Kunden und dem Coach der BEYOND die Ziele und die Modalitäten des Coachings festgelegt, dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und der körperlichen Verfassung des Kunden. Die Gestaltung der einzelnen Einheiten obliegt dem Coach. Eine Coachingeinheit dauert max. 90 Minuten. Die Trainingseinheiten finden, je nach Vereinbarung, in den Räumlichkeiten der BEYOND oder in jenen des Kunden statt. Die Festlegung der Termine und des Entgeltes für die einzelnen Einheiten erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine seitens des Kunden werden 50 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben.
3.4 Leistungsangebot Workshop/Seminar.
Die Inhalte, sowie die Abhaltungsmodalitäten, -zeiten und -orte des Workshop, bzw. des Seminars, werden mit dem Kunden im Rahmen eines Erstgesprächs vereinbart.
- BESONDERE VERTRAGSBESTIMMUNGEN IM FALLE EINES MINDERJÄHRIGEN KUNDEN.
Der Vertragsabschluss ist Minderjährigen ab 6 Jahren erlaubt. Wenn der Kunde minderjährig ist, wird der vorliegende Vertrag vom Elternteil, dem er anvertraut ist oder von seinem anderweitigen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen. Letzterer übernimmt bei Abschluss für sich alle finanziellen Verpflichtungen des Kunden und garantiert unter seiner Verantwortung die strikte Einhaltung des Vertrages und der Hausordnung seitens des Minderjährigen. Er begleitet den Minderjährigen zum Training und beaufsichtigt ihn währenddessen. Ebenso übernimmt er die Verantwortung für die Schäden, die der Minderjährige Dritten oder den Gütern der BEYOND an Trainingsorten der BEYOND, bzw. beim Trainieren verursacht, sowie für die Schäden, die er selbst erleiden sollte. BEYOND behält sich hinsichtlich der Minderjährigen ab 6 Jahren das Recht vor, für den Zutritt zum Trainingsort, bzw. zum Training, ohne die Begleitung eines Erwachsenen eine vorherige ausdrückliche Verantwortungsübernahme seitens des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen einzuholen. Jedenfalls wurden die Eltern oder der anderweitige gesetzliche Vertreter des Minderjährigen von BEYOND darauf hingewiesen, dass Minderjährige während ihres Aufenthaltes am Trainingsortes weder beaufsichtigt werden, noch, dass sie der BEYOND, bzw. einem Trainer derselben, anvertraut sind. Aufgrund dessen übernehmen die Eltern oder der anderweitige gesetzliche Vertreter des Minderjährigen, die volle Verantwortung für die Schäden, welche der sich am Trainingsort autonom aufhaltende Minderjährige sich oder anderen zufügt. Ihnen obliegt jedenfalls die Aufsicht der Minderjährigen. Die Eltern, bzw. der anderweitige gesetzliche Vertreter, und der Minderjährige wurden von BEYOND darüber aufgeklärt, dass einige Trainingsgeräte vom Minderjährigen nicht verwendet werden, bzw. einige Übungen von ihm nicht ausgeführt werden dürfen, da sich sein Körper noch im Wachstum befindet.
- 5.
Integrierender Bestandteil dieses Vertrages bildet auch die Hausordnung, welche für die Trainingszentren Homebase Bozen, sowie für die Trainingsorte der Gruppenkurse und, insofern anwendbar für die Online-Fitnesskurse, gilt. Der Kunde erklärt die genannte Hausordnung zu kennen und anzuerkennen. Jegliche Änderung der Hausordnung wird dem Kunden von BEYOND mitgeteilt, welcher verpflichtet ist, sich an die geltende Hausordnung zu halten. Im Falle von einseitigen Änderungen, welche wesentlich sind und bedeutend die Rechte des Kunden beschränken, hat dieser das Recht, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, dies ohne Strafgeld.
Der Kunde erklärt, die nachstehende Hausordnung gelesen zu haben, den Inhalt gutzuheißen und sich zu verpflichten, die Hausordnung während des Aufenthaltes am Trainingsort einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung der Hausordnung, steht es BEYOND zu, dem Kunden den Zutritt zum Trainingsort, bzw. zum Training, zu verweigern. Im Falle der Verletzung der Hausordnung seitens des Kunden, wird BEYOND dem Kunden die Übertretung schriftlich mitteilen und ihn auffordern, die Ordnung zu respektieren, damit er weiterhin Zugang zum Trainingsort, bzw. zum Training, haben kann. In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verletzungen, behält sich BEYOND das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung als von Rechts wegen und wegen schwerwiegender Nichterfüllung als aufgelöst anzusehen. In diesem Fall und unbeschadet des Rechts von BEYOND zur Geltendmachung des entstandenen Schadens, steht letzterer das Recht zu, die eventuell schon vom Kunden bezahlte Mehrsumme oder jene Summe, welche er bis zu diesem Zeitpunkt bzgl. seiner genutzten Leistungen noch zu bezahlen hat, als geschuldete Entschädigung/Pönale anzusehen. Sollte der Kunde ein Trainingsgerät oder jegliche andere Mobilie des Trainingsortes, bzw. diesen selbst, unangebracht oder ungeeignet nutzen, steht es BEYOND zu, den Kunden sofort des Trainingsortes, bzw. des Trainings, zu verweisen, bzw. das Training zu unterbrechen. Dasselbe gilt im Falle von Diebstahl.
- GESUNDHEITSZUSTAND.
Aufgrund einer bereits von seinem Vertrauensarzt durchgeführten Visite erklärt der Kunde, dass er über die notwendigen und ausreichenden physischen Fähigkeiten für das Training, bzw. das Coaching, bei BEYOND laut vereinbartem Leistungsangebot verfügt, welches somit unter seiner Verantwortung durchgeführt wird. Der Kunde befreit BEYOND von jeglicher Haftung für entstandene Schäden, insbesondere aufgrund einer ungeeigneten oder mit seinem physischen Zustand nicht kompatible Nutzung der Trainingsgeräte oder Ausführung der Übungen (unter ungeeignet ist v.a. eine Nutzung, bzw. Ausführung, zu verstehen, welche nicht den Anweisungen des Trainers der BEYOND entspricht). Der Kunde erklärt, dass sein Gesundheitszustand für die (sportlichen) Aktivitäten, die er bei BEYOND ausübt, angemessen ist. Er erklärt des Weiteren, dass er sich bei gesundheitlichen Problemen vom Training, bzw. Coaching, fernhält, dies für die Zeit für seine vollständige und ärztliche bestätigte Genesung. Hierzu verpflichtet sich der Kunde insbesondere im Falle einer erhöhten Körpertemperatur ab 37,5° C und bei grippeähnlichen Symptomen, sowie, wenn er anderweitig ansteckend krank sein sollte. Die Verletzung der vorliegenden Klausel stellt eine schwere Nichterfüllung des Vertrages dar und führt zur sofortigen Vertragsauflösung von Rechts wegen seitens der BEYOND. Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass insbesondere das Training mit Gewichten - vor allem, aber nicht nur bei einer falschen Nutzung - zu schwerwiegenden physischen Schäden führen kann. Dem Kunden mit Vorerkrankung, bzw. dem jugendlichen Kunden, ist bewusst, dass das entsprechende Risiko bei ihm größer ist.
- 7. VERTRAGSDAUER UND RÜCKTRITTSRECHT.
7.1 Vertragsdauer.
Der vorliegende Vertrag hat die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Dauer. Der Vertrag gilt für dieselbe vereinbarte Vertragsdauer erneuert, wenn der Kunde denselben mindestens 15 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich oder telematisch über die Homepage der BEYOND verlängert. Es gelten dieselben Vertragsbedingungen wie im verlängerten Vertrag. BEYOND steht jedenfalls hier das Recht zu, den Vertrag aufgrund ihrer unanfechtbaren Beurteilung nicht zu verlängern.
7.2 Aussetzung der Vertragsdauer.
Der Kunde, welcher einen Vertrag hinsichtlich des Leistungsangebotes „Training in den Zentren der BEYOND“ abgeschlossen hat, hat das Recht die Vertragsdauer auszusetzen, dies bei einer vereinbarten Vertragsdauer von drei Monaten für eine Dauer von bis zu zwei Wochen, bzw. bei einer vereinbarten Vertragsdauer von sechs Monaten für eine Dauer bis zu vier Wochen, bzw. bei einer vereinbarten Vertragsdauer von einem Jahr für eine Dauer von bis zu acht Wochen. Die Aussetzung erfolgt jeweils nur nach ganzen Wochen. Für die Aussetzung der Vertragsdauer über den entsprechenden weiteren Zeitraum müssen dokumentierte gesundheitliche Probleme bzw. Anfordernisse vorliegen. Im letztgenannten Fall kann der Kunde einmal pro Jahr bei BEYOND die Aussetzung des Leistungsangebotes „Training in der Base“ um die ärztlich angeratene Zeit von mindestens 30 Tagen anfragen. Die Aussetzung hat in jedem Fall den Aufschub der Vertragsfälligkeit um die entsprechende Dauer zur Folge. Die Anfrage an BEYOND hat seitens des Kunden schriftlich zu erfolgen und gilt von BEYOND mit Erhalt einer von ihr versandten schriftlichen Mitteilung mit dem neuen Fälligkeitsdatum als angenommen.
7.3 Rücktrittsrecht.
BEYOND behält es sich vor, jederzeit und mit einer Vorankündigung von sieben Tagen, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dem Kunden das Entgelt beim Leistungsangebot „Training in der Base“ für jeden noch nicht angebrochenen Monat, bzw. bei den Leistungsangeboten „Personaltraining und Coaching“, sowie „Gruppentraining“ für die noch nicht stattgefundenen Einheiten zurückerstattet wird. Im Falle von außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Ereignissen, so z.B. im Falle von nicht aufschiebbaren und dringenden Instandhaltungsarbeiten des Trainingsortes, behält sich BEYOND das Recht vor, Abänderungen und/oder Beschränkungen des Leistungsangebotes, sowie die Schließung des Trainingsortes für die notwendige Zeit vorzunehmen. Diese Abänderungen werden dem Kunden den Begebenheiten entsprechend frühzeitig mittels Aushang am Trainingsort, über die Homepage der BEYOND oder über das Onlineportal mitgeteilt. Im Falle der Schließung des Trainingszentrums Bozen über 14 Tage, bzw. der anderweitigen Trainingsorte des Leistungsangebotes „Gruppentraining“ für drei Einheiten, wird BEYOND anstelle dessen und für den notwendigen Zeitraum Online-Trainingseinheiten anbieten, wobei die Festlegung der Trainingszeiten und –modalitäten allein der BEYOND zusteht. Diese Form der Kompensierung absorbiert und ersetzt jeglichen Anspruch des Kunden, insbesondere einen Anspruch auf Vertragsrücktritt, Rückerstattung des Entgeltes und/oder Leistung einer Entschädigung/eines Schadensersatzes. Für das Online-Training gelten, insofern vereinbar, die Bestimmungen laut Art. 3.2. Davon unbeschadet bleibt jedenfalls das Recht der BEYOND laut Art. 3.1.2 die Einheit(en) des Gruppentrainings aufgrund der meteorologischen Bedingungen anstelle dessen online abzuhalten. Im Falle eines telematischen Vertragsabschlusses steht dem Kunden das Rücktrittsrecht gemäß Art 52 Konsumentenrechtkodex zu.
- BEITRÄGE/ENTGELT.
Der Gesamtbeitrag, bzw. das Gesamtentgelt, des Kunden geht aus dem Vertragsdeckblatt hervor und versteht sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Das Gesamtentgelt setzt sich aus dem Entgelt für das entsprechende Leistungsangebot, aus dem jeweils einmalig zu bezahlenden Verwaltungsbeitrag für die Erfassung des Kunden und, falls geschuldet, aus dem Entgelt für den Eingangstest laut Artikel 3.1 zusammen.
8.1 Fälligkeit der Beiträge/des Entgeltes.
Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Gesamtbeitrag vereinbart, wird dieser, insofern der Gesamtbetrag nicht schon bei Vertragsunterzeichnung entrichtet wird, 10 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Sind hingegen auf dem Vertragsdeckblatt, monatliche Beiträge für das spezifische Leistungsangebot vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Verwaltungsbeitrag fällig gestellt. Das Entgelt für das Gruppentraining und für die Online-Trainingseinheiten sind jedenfalls vor Beginn der ersten Trainingseinheit zur Gänze fällig.
8.2 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Der Kunde kann am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, um die vereinbarten Beiträge zu zahlen. Der Kunde muss der BEYOND hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit den fälligen Beiträgen aufweist.
8.3 Zahlungsverzug.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die BEYOND das Recht vor, die Forderung, einschließlich der Zinsen, außergerichtlich und gerichtlich einzutreiben, dies bei Anlastung der entsprechenden Verfahrens- und Anwaltskosten. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Beiträge entspricht, in Verzug, ist BEYOND berechtigt, vom Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zurückzutreten.
- DATENSCHUTZ.
Im Sinne und zwecks Wirkung der geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, wurde dem Kunden ein separates Informationsblatt zum Datenschutz ausgehändigt/ersichtlich gemacht. Der Kunde verpflichtet sich, an BEYOND unverzüglich jede Änderung seiner anagrafischen Daten, sowie seiner Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, sowie ggf. seiner Bankkoordinaten, mitzuteilen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN.
Abänderungen des vorliegenden Vertrages sind nur dann wirksam und gültig, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.
In jedem Fall wird auf das vorliegende Vertragsverhältnis italienisches Recht angewandt. Vorbehaltlich der Bestimmungen zum Konsumentenschutz, gilt die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichtsbehörde laut Sitz der BEYOND.
HAUSORDNUNG DER BEYOND HP GMBH
Der Kunde verpflichtet sich nachstehende interne Hausordnung zu respektieren und die Vorgaben der Trainer der BEYOND zu befolgen. Die vorliegende Hausordnung beinhaltet die essenziellen Bestimmungen für die Ausführung des zwischen dem Kunden und BEYOND unterzeichneten Vertrages.
Allgemeines.
Während des Aufenthaltes am Trainingsort (einschließlich des Aufenthaltes im Umkleideraum und den Waschräumen) hält sich der Kunde an die allgemeinen Regeln einer guten Erziehung, der Moral und der Korrektheit. Insbesondere wird der Kunde es vermeiden, andere Klienten und den Trainer der BEYOND durch sein Verhalten zu stören. Daher sind Schreien, Kreischen und das Reden mit lauter Stimme verboten. Ebenso verboten ist jedes unangebrachte und unpassende Verhalten, sowie jenes, mit welchem sich die anderen Kunden und die Trainer der BEYOND gestört fühlen (beispielsweise unangemessene Kleidung, starker Körpergeruch). Der Kunde verpflichtet sich, keine sportliche Tätigkeit auszuüben, welche nicht seinen Fähigkeiten, seinem Gesundheitszustand und seinem Trainingsstand entsprechen. Insbesondere ist es verboten, jegliche Handlung – insbesondere im Umgang mit Gewichten - vorzunehmen, welche die Sicherheit aller Kunden und der Trainer der BEYOND gefährden können. Auch sind am Trainingsort jegliche Art von Wettbewerb und Konkurrenzkampf, sowie ähnliche Handlungen, untersagt.
Nutzung der Trainingsgeräte. Haftung.
BEYOND stellt dem Kunden die notwendigen Trainingsgeräte für die Ausführung der Leistungsangebote zur Verfügung, dies mit Ausnahme des Online-Fitnesstrainings. Der Kunde kann letztere ausschließlich im Ausmaß und unter Beachtung der Vorgaben und aufgezeigten Einschränkungen des Trainers der BEYOND, sowie in dessen Beisein, nutzen. Die Nutzung der Trainingsgeräte, sowie die Ausführung der Übungen, erfolgt unter der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, bzw. im Falle eines Minderjährigen, seiner Eltern oder des anderweitigen gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen. Dem Kunden ist es untersagt, persönliche Trainingsgeräte mitzubringen und während der Einheiten zu nutzen. Der Kunde ist des Weiteren angehalten, dem Trainer der BEYOND unverzüglich die ihm aufgefallenen Fehlfunktionen und Defekte eines Trainingsgerätes mitzuteilen. Nach Beenden einer Übung, bzw. einer Trainingseinheit, ist der Kunde jedenfalls gebeten, die Trainingsgeräte an die jeweils vorgesehenen Aufbewahrungsorte zurückzubringen.
Hygiene und Bekleidung.
Der Zutritt zum Trainingsort ist, vor allem aus hygienischen Gründen, nur mit angemessener Kleidung gestattet. Als nicht angemessen und somit als verboten gilt beispielsweise der Zutritt mit Straßenschuhen in den Innenräumen, Jeans, Wollpullover, „Tank-Top“ oder nacktem Oberkörper. In den Innenräumen wird das Training vom Kunden grundsätzlich ohne Schuhe ausgeführt, wobei die Füße mit sauberen Socken bekleidet sein müssen. Wenn vom Trainer der BEYOND gewünscht, wird das Training mit festen und sauberen Hallenschuhen ausgeführt. Letztere sind vom Kunden zum Training mitzubringen. Badelatschen, Flipflops und dergleichen sind im Trainingsbereich ausdrücklich verboten. Zum Training im Außenbereich trägt der Kunde feste Sportschuhe. In den Sanitärräumen sind Badelatschen oder ähnliches zu tragen.
Aus hygienischen Gründen ist beim Training ein großes Handtuch mit einer Mindestgröße von 70x100 cm) zu benutzen, welches die Auflageflächen des Körpers aus Sitzflächen und der Lehnen der Trainingsgeräte zu bedecken hat.
Dem Kunden ist es verboten, während des Trainings Gegenstände am Körper zu tragen, welche gefährlich sein könnten. Hierzu gehören beispielsweise lange Ohrringe, Ketten Armbänder oder Broschen.
Der Trainingsort, insbesondere die Umkleide- und Sanitärräume, sind sauber und ordentlich zu halten und zu hinterlassen.
Sicherheitsbestimmungen.
Aus Sicherheitsgründen ist es dem Kunden untersagt, Gegenstände aus Glas zum Trainingsort mitzubringen.
Persönliche Dinge.
Dem Kunden wird empfohlen, auf seine persönlichen Sachen achtzugeben. Es ist nicht erlaubt, in den Trainingsbereich persönliche Dinge, wie beispielsweise Taschen, Rucksäcke, Oberbekleidung, Schuhe (mit Ausnahme von Trainingsschuhen) und Schirme mitzunehmen. Davon ausgenommen sind Trinkflaschen und ein Handtuch. BEYOND haftet nicht für den Verlust der persönlichen Dinge des Kunden. Dem Kunden werden in den Umkleideräumen der Trainingszentren in Bozen kostenlose Spinde zur Verfügung gestellt, welche der Kunde jeweils mit einem zur Verfügung gestellten Schlüssel abzusperren hat, für dessen Aufbewahrung er verantwortlich ist. Die Spinde sind nicht einbruchssicher. Der Kunde ist angehalten, den von ihm während des jeweiligen Trainings genutzten Spind nach Trainingsende freizustellen und den Schlüssel am Spind stecken zu lassen. Unrechtmäßig besetzte Spinde werden geöffnet und dessen Inhalt entsorgt. BEYOND übernimmt keine Haftung für den Verlust von Bekleidung, Zubehör oder Geld, sowie von persönlichen Dingen, welche im Spind aufbewahrt werden.
Doping- und Rauschmittel.
Dem Kunden ist es strengstens untersagt, Doping- oder Rauschmittel am Trainingsort zu konsumieren und letztere zum Trainingsort mitzubringen, bzw. unter Einfluss von Doping- und Rauschmittel am Trainingsort zu erscheinen und am Training teilzunehmen.
Essen und Getränke. Rauchverbot.
Getränke dürfen zum Training nur in verschließbaren Plastikflaschen mitgebracht werden. Die Getränke haben jedenfalls nicht alkoholisch und zuckerreich zu sein. Zum Training darf kein Essen mitgebracht werden, bzw. dieses konsumiert werden. Dasselbe gilt für Kaugummis. Ebenso verboten sind Tiere. An den Trainingsorten gilt außerdem striktes Rauchverbot.
Gemäß geltender Gesetzesbestimmungen, auch jener zum Konsumentenrechtschutz, erklärt der Kunde, den Vertrag aufmerksam gelesen zu haben. Im Sinne und für die Wirkung der Artt. 1341 und 1342 ZGB erklärt der Kunde im Besonderen folgende Vertragsklauseln verstanden zu haben und diese anzunehmen:
- 2 (Vertragsabschluss)
- 3.1 (Leistungsumfang Fitnesstraining)
- 3.1.1 (Leistungsumfang Personaltraining und –coaching)
- 3.1.2 (Leistungsumfang Gruppentraining)
- 3.1.3 (Leistungsumfang Training in den Zentren in der BEYOND in Bozen)
- 3.2 (Leistungsangebot Online-Training)
- 3.3 (Leistungsangebot Ernährungsberatung)
- 4 (Besondere Vertragsbestimmungen im Falle eines minderjährigen Kunden)
- 5 (Hausordnung)
- 6 (Gesundheitszustand)
- 7 (Vertragsdauer und Rücktrittsrecht) mit den entsprechenden Unterpunkten
- 8 (Beiträge/Entgelt) mit den entsprechenden Unterpunkten
- 10 (Schlussbestimmungen)
- Hausordnung
Verwendung Foto- und Videomaterial
Information
Im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen und des Gesetzes Nr. 633/1941, sowie als Ergänzung zu den vorstehenden Informationen zum Datenschutz, informieren wir Sie darüber, dass das von BEYOND HP GMBH von Ihnen aufgenommene Fotomaterial- und Videomaterial auf der Website www.beyond-hp.it veröffentlicht und auf den Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram, Youtube, Linkedin, Twitter und in Emails verwendet wird. Gleichzeitig kann auch eine Verwendung der Abbildung und Ihrer personenbezogenen Daten auf/für Publikationen in Zeitungen/Magazinen sowie auf Plakaten und Flyern u.ä. erfolgen. Das Foto, bzw. das Video, auf welchen Sie abgebildet sind, werden für die Dauer von 30 Jahren verarbeitet.
Für die Umsetzung der obgenannten Zwecke kann gegebenenfalls eine Weitergabe des Fotos und Videos an Dritte erfolgen. Eine Liste der Dritten kann bei der BEYOND HP GMBH angefordert werden. Eine Weitergabe kann in Länder außerhalb der EU erfolgen, dies in folgenden Fällen: USA und England.
Einwilligung
Nachdem ich über die Verarbeitung meiner Abbildung auf Fotos und in Videos informiert wurde, erteile ich hiermit meine Einwilligung zu deren Verarbeitung und Weitergabe, auch in den oben genannten Fällen in die genannten Länder außerhalb der EU.
Gleichzeitig erteile ich auch im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Autorenrechte Nr. 633/1941 dezidiert meine Einwilligung zur Verarbeitung, Verwendung und zur Weitergabe meines Fotos zu den oben genannten Zwecken. Auch erkläre ich hiermit, für die Erstellung, Verwendung und Nutzung meines Abbildes keinen Anspruch auf Entlohnung, Vergütung oder sonstiges Entgelt gegenüber BEYOND HP GMBH anzumelden.